Warum der VAHT gegründet wurde

Wer sein Haustier liebt, dem liegt sein Wohlbefinden am Herzen. Doch was geschieht mit dem Tier, wenn  der Halter plötzlich nicht mehr dafür sorgen kann?

 

Besonders  ältere Menschen, für die ein Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim unumgänglich ist, werden mit der traurigen Tatsache konfrontiert, sich von dem Tier trennen zu müssen. Doch auch bei jüngeren Menschen kann sich z.B. durch Krankheit, Unfall oder Todesfall die Situation drastisch ändern und nicht immer ist jemand bereit, sich für eine längere Zeit oder sogar für immer um das zurückgebliebene Tier zu kümmern.

 

Die Folgen sind sowohl für die Tiere wie auch für die Halter oft kaum zu ertragen. Zu dem schon schwierigen Umstand eines Umzugs in ein Heim, kommt noch die Trennung von dem Tier mit der Ungewissheit über dessen zukünftigen Verbleib hinzu. Auch sind die Tiere oft schon älter und können nur schwer in ein neues Zuhause vermittelt werden; ein Lebensabend im Tierheim bleibt die einzige Alternative. 



tätigkeit des vaht

Der VAHT bietet Haustieren kostenlos und auf Lebzeiten eine Unterbringung in einer geeigneten Infrastruktur, wenn diese finanziell nicht in der Lage sind, einen Aufenthalt zu bezahlen und aus unterschiedlichen Gründen wie Krankheit, Unfall, altershalbem Verzicht, Todesfall usw. des Halters nicht mehr im angestammten Zuhause bleiben können. (Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Aufnahme der Tiere und der Kostenbeteiligung.)

 

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Tiere solange kostenlos betreut und auch medizinisch behandelt, wie sie sich in der Obhut des VAHT befinden.

Die Tiere werden artgerecht und tierschutzkonform versorgt. Das bedeutet unter anderem: Sie erhalten ausreichend Futter von guter Qualität, werden alters- und rassegerecht beschäftigt, sind in grosszügig ausgestatten Zimmern untergebracht, erhalten genügend Auslauf und werden von ausgebildeten Fachpersonen betreut.



Die bedeutung für den tierhalter

Im besten Fall kann der Halter das Tier wieder zu sich nehmen, weil sich seine Situation stabilisiert hat, er sich zum Beispiel von Krankheit oder Unfall erholt hat.

 

Bei einem Aufenthalt des Tieres beim VAHT auf unbestimmte Zeit hat der Halter stets die Möglichkeit, sein Tier zu besuchen. So kann er die Bindung aufrechterhalten und sich immer wieder selbst davon überzeugen, dass sein Tier in guten Händen ist. Ändert sich seine Situation, hat er weiterhin die Möglichkeit, das Tier wieder zu sich zu nehmen. Falls dies nicht eintrifft, kann das Tier bis an sein natürliches Lebensende beim VAHT bleiben.

 

Wenn sich der Halter sicher ist, dass er sein Tier nicht mehr zurücknehmen kann, es aber in einem privaten Zuhause wissen möchte, kann er den VAHT mit der Vermittlung an einen geeigneten Platz beauftragen. 



Das vorgehen

Informieren Sie so früh wie möglich eine Vertrauensperson über Ihren Wunsch, den VAHT im Falle einer Notsituation (wie beispielsweise Krankheit, Unfall, Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim oder wenn Ihr Haustier Sie überlebt) mit der Betreuung Ihres Haustieres zu beauftragen. Klären Sie diese Person auch darüber auf, ob Ihr Haustier vom VAHT in ein liebevolles Zuhause vermittelt werden darf, oder ob es den Lebensabend beim VAHT verbringen soll. Natürlich können Sie den gewünschten Ablauf auch schriftlich hinterlegen respektive testamentarisch festhalten.

 

Sollte der Fall tatsächlich eintreffen, dass Sie Ihren tierischen Liebling nicht mehr selber betreuen können, treten Sie, die Vertrauensperson oder beispielsweise der Willensvollstrecker mit dem VAHT in Kontakt, damit die Aufnahme Ihres Haustiers koordiniert werden kann. Dies kann telefonisch erfolgen unter Tel. 041 508 01 16, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

 

Bitte beachten Sie dafür auch unsere Aufnahmebedingungen für die Tiere.

 

Unsere Schützlinge befinden sich NICHT an der Anglikerstrasse 89 in Villmergen sondern bei unserem Partner Tierhotel 5 Stern in Niedergösgen oder bei einer Pflegestelle in der Schweiz. Sollten Sie ein Tier besichtigen wollen, so setzen Sie sich Zwecks Terminvereinbarung unbedingt vorab telefonisch mit uns in Verbindung. Tiere können OHNE Terminvereinbarung NICHT besichtigt werden. Besten Dank.

Postadresse:

Verein Altersheim für Haustiere

Anglikerstrasse 89

5612 Villmergen

info@vaht.ch

Telefon 041 508 01 16
Mo – Do 08.00 bis 12.00 Uhr
 

Spendenkonto :

IBAN CH71 0900 0000 1516 3644 6