Der VAHT will Tieren, die wegen gesundheitlicher Probleme ihrer Halter nicht im angestammten Zuhause bleiben können, ein Daheim bieten. Die Tiere werden bestens versorgt und auch medizinisch betreut. Egal ob vorübergehend oder für immer, das Wohl des Tieres wird zu jeder Zeit gewährleistet. Dies alles soll für den in gesundheitliche und finanzielle Not geratenen Tierhalter kostenlos sein.
Unsere Ziele sind hochgesteckt aber wir sind überzeugt, dass wir sie mit Ihrer Hilfe erreichen. Schon mit einer kleinen Spende tragen Sie viel dazu bei.
Denn nur so kann der Fortbestand des Vereins und somit die optimale Versorgung der Tiere garantiert werden.
Spenden-Konto:
IBAN CH71 0900 0000 1516 3644 6
Wir danken Ihnen für die Unterstützung auch im Namen der Tiere, denen dank Ihnen der Aufenthalt in einem Tierheim erspart bleibt.
Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Ableben mit Ihrem Nachlass geschieht, können Sie ein Testament verfassen. Dieses regelt verbindlich, wie Ihr Erbe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aufgeteilt wird und wie Ihr Engagement weiterleben soll. So können Sie mit einem Testament beispielsweise besonders nahestehende Menschen berücksichtigen oder eine Organisation unterstützen, deren Tätigkeit Ihnen am Herzen liegt.
Ein Vermächtnis an den Verein Altersheim für Haustiere als Erbe ist ein langfristiges, wertvolles Geschenk für Tiere in Not. Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, welche Möglichkeiten es gibt und welche Formvorschriften zu beachten sind.
Vermächtnis oder Erbeinsetzung
Mit einem Vermächtnis (Legat) können Sie einer Person oder einer Organisation einen Vermögensgegenstand (beispielsweise eine bestimmte Geldsumme) vermachen. Dadurch wird diese Person oder Organisation Vermächtnisnehmer, ist als solcher aber nicht Teil der Erbengemeinschaft. Der Vermächtnisnehmer verfügt nur über eine Forderung gegenüber den Erben auf Auslieferung des Vermächtnisses.
Durch Erbeinsetzung können Sie für die gesamte oder einen Teil der Erbschaft einen oder mehrere Erben einsetzen. Die eingesetzten Erben beteiligen sich als Mitglieder der Erbengemeinschaft mit einer gewissen Quote am Nachlass. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die gesetzlichen Erben.
Testament
Unabhängig davon, ob Sie eine Person oder eine Organisation mit einem Vermächtnis oder durch Erbeinsetzung an Ihrem Nachlass beteiligen möchten, muss die Begünstigung mittels Testament oder Erbvertrag erfolgen. Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, eine Person oder eine Organisation in einem handgeschriebenen Testament zu berücksichtigen. Ein handgeschriebenes Testament können Sie jederzeit selbst (d.h. ohne Mitwirkung eines Notars) verfassen, ändern oder aufheben.
Formvorschriften
Damit das handschriftliche Testament rechtsgültig ist, sind einige Formvorschriften zu beachten:
Formulieren Sie das Testament möglichst so, dass keine Missverständnisse entstehen können.
Werden gesetzliche Pflichtteile nicht berücksichtigt, wird das Testament deswegen nicht ungültig, die Erben können jedoch eine Korrektur verlangen. Ein Testament kann jederzeit abgeändert werden, dabei gelten die gleichen Formvorschriften wie beim Verfassen eines Testamentes.Das Testament sollte an einem sicheren Ort (beispielsweise bei der zuständigen Amtsstelle oder beim Willensvollstrecker) deponiert werden.
Beratung
Bei komplizierten Verhältnissen empfehlen wir Ihnen, sich von einem Experten beraten zu lassen. Beabsichtigen Sie einen Erbvertrag abzuschliessen, so bedarf es der öffentlichen Beurkundung des Erbvertrages durch einen Notar.