Aufnahmebedingungen

Bedingungen für die Aufnahme eines Tieres:

 

Der VAHT übernimmt Tiere (Hunde, Katzen, Kleintiere), welche aus folgenden Gründen nicht mehr bei der Halterin, beim Halter bleiben können und innerhalb der Familie oder Bekanntschaft, niemand für die Tiere sorgen kann.

  • Wenn die Halterin oder der Halter aus nachweislich gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, für das Tier zu sorgen. Der VAHT behält sich das Recht vor, ein Arztzeugnis zu verlangen. Bei länger andauernden Erkrankungen, übernimmt der VAHT das Tier für maximal drei Monate. Nach Ablauf dieser Frist, muss das Tier entweder zurückkehren können oder es muss eine Verzichtserklärung unterschrieben werden, so dass das Tier vermittelt werden darf.
  • Beim Ableben der Halterin oder des Halters.
  • Sofern die Halterin oder der Halter in ein Pflege- oder Altersheim ziehen muss und das Tier nicht mitnehmen kann.
  • Sofern die Halterin oder der Halter aus nachweislich finanziellen Gründen nicht mehr für das Tier sorgen kann. Der VAHT behält sich das Recht vor, zur Beurteilung einen Steuerausweis zu verlangen.
  • Bleibt ein Tier nur vorübergehend in der Obhut des VAHT, richtet sich die finanzielle Beteiligung an den entstehenden Kosten nach der Einkommenssituation des Halters. Bei einem befristeten Aufenthalt übernimmt der VAHT folgenden Anteil:
    •  Volle Kostendeckung bei einem steuerbaren Jahreseinkommen des Halters bis maximal CHF 52'000.–
      und einem liquiden Vermögen von unter CHF 15'000.–
    • 50 % Kostendeckung bei einem steuerbaren Jahreseinkommen des Halters von CHF 52'001.– bis CHF 65'000.–
      und einem liquiden Vermögen von mehr als CHF 10'000.–
    • Keine Kostendeckung bei einem steuerbaren Jahreseinkommen des Halters von über CHF 65'000.–
  • Wird ein Tier dem VAHT abgetreten und/oder zur Vermittlung übergeben, werden sämtliche Kosten durch den VAHT übernommen, sobald eine vom Halter oder dessen Stellvertreter unterzeichnete Verzichtserklärung vorliegt.

 

Folgende Anforderungen werden gestellt:

  • Das abgegebene Tier muss geimpft sein.
  • Das Tier muss offensichtlich gesund sein.
  • Das Tier darf nicht trächtig sein.

 

Folgende Gründe berechtigen nicht zur Aufnahme des Tieres:

  • Ferienabwesenheit.
  • Keine Lust mehr, das Tier zu halten.
  • Umzug in eine Immobilie, in welcher Haustiere nicht gehalten werden dürfen.
  • Veränderung der Lebenssituation in Folge Scheidung oder Trennung.

Unsere Schützlinge befinden sich NICHT an der Anglikerstrasse 89 in Villmergen sondern bei unserem Partner Tierhotel 5 Stern in Niedergösgen oder bei einer Pflegestelle in der Schweiz. Sollten Sie ein Tier besichtigen wollen, so setzen Sie sich Zwecks Terminvereinbarung unbedingt vorab telefonisch mit uns in Verbindung. Tiere können OHNE Terminvereinbarung NICHT besichtigt werden. Besten Dank.

Postadresse:

Verein Altersheim für Haustiere

Anglikerstrasse 89

5612 Villmergen

info@vaht.ch

Telefon 041 508 01 16
Mo – Do 08.00 bis 12.00 Uhr
 

Spendenkonto :

IBAN CH71 0900 0000 1516 3644 6